Mit zwei Jahren ausgerissen
Ich komme Mittags gerade ins Haus, als das Telefon klingelt. Eine Mutter, deren Sohn in den gleichen Kindergarten geht, ist am Apparat und legt sofort los. Ich verstehe zuerst einmal nichts, ausser Jugendamt, Verletzung der Aufsichtspflicht und Klage.
Nach mehrmaligem Nachfragen bekomme ich folgendes raus: Ihr dreijähriger Sohn und Paula haben einfach den Kindergarten verlassen und wurden in der Nebenstraße von aufmerksamen Nachbarn angesprochen und wieder zurück in den Kindergarten gebracht. Auf meine Frage, wie die Kinder denn die extrem schweren Türen aufbekommen haben, kam ein stolzes „Mein Sohn kann das!“ Ich solle sofort das Jugendamt anrufen, damit die „alles Weitere“ veranlassen. Ich will zuerst mal mit dem Kindergarten und Paula, die an dem Tag von den Großeltern abgeholt worden war, sprechen.
Paula erzählt nur, dass sie einen großen Bagger gesehen hat.
Paulas Gruppenleiterin berichtet mir, dass der Junge und Paula unbedingt den Bagger sehen wollten. Sie hat den Beiden die Schuhe und Jacken angezogen, um mit ihnen die max. 50m bis zum Bagger zu gehen. Danach ist sie kurz in den Gruppenraum gegangen, um ihre Jacke zu holen. Als sie wieder in den Flur kam, waren die Beiden nicht mehr im Flur. Über die Suche nach den Beiden im Kindergarten, kam ein Nachbar und hat die Ausreisser wieder abgeliefert.
Für mich ist das Leben und keine Verletzung der Aufsichtspflicht. In den nächsten Wochen wurde eine Verriegelung mit Schaltern in einer Höhe von ca. 1,80m eingebaut.
0 Kommentare